AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die offenen Seminare der Betriebsratstrainer

Das Seminarangebot ist bestimmt für Industrie, Handel und sonstige gewerbliche Kunden. Unser Angebot ist begrenzt auf die Anzahl freier Veranstaltungsplätze. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

1. Veranstaltungsbuchung

Verbindliche Anmeldung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zu einer Veranstaltung anzumelden. Bitte lade das jeweilige Onlineformular herunter und sende es ausgefüllt und mit allen Unterschriften/Stempel des Unternehmens versehen per E-Mail an service@betriebsratstrainer.de zu. Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer bzw. Besteller eine schriftliche Anmeldebestätigung erhält. Die Veranstaltungsgebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung zu überweisen.

2. Hotelbuchung

Unser Service für Dich: Wir nehmen für Dich auch die Buchung Deines Hotelzimmers inkl. Vollpensionspauschale vor. In der Vollpensionspauschale zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sind folgende Leistungen enthalten: Übernachtung im Einzelzimmer, Frühstück, Mittag- und Abendessen. Hinzu kommen während des Seminars Getränke und Snacks. Falls Du besondere Wünsche hast wie Halbpension, vegetarische Kost, ein Raucherzimmer oder ein barrierefreies Zimmer, bitten wir Dich um frühzeitige Mitteilung. Solltest Du keine Übernachtung im Hotel benötigen, teile dies uns bitte bereits bei Reservierung/Anmeldung mit. Bei Teilnehmern ohne Übernachtung wird eine Tagespauschale des Hotels berechnet.

Die Betriebsratstrainer übernehmen die Abrechnung der Hotelkosten mit dem Arbeitgeber. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzüge fällig. Vor Ort eventuell genutzte Zusatzleistungen wie z. B. Telefon, Minibar etc. sind vom Seminarteilnehmer vor Abreise direkt an das Hotel zu zahlen. Bitte beachte, dass wir im Falle einer kurzfristigen Stornierung Deiner Hotelbuchung oder Deiner Veranstaltungsteilnahme auf uns zukommende Stornierungskosten des Hotels an Dein Unternehmen weiterleiten müssen.

3. Webinare

Wenn Du dich zu einem Webinar verbindlich anmeldest, musst Du sicherstellen, dass Du über einen ausreichend großen Bildschirm (über Desktop oder Laptop/Tablet), eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Leistung, einen Lautsprecher und/ oder ein Headset verfügst. Die jeweils verwendete Webinar-Software muss ggf. vor Beginn heruntergeladen werden. Die Einzelheiten der Voraussetzungen der Teilnahme werden Dir so rechtzeitig vor Webinarbeginn mitgeteilt, dass Du die Funktionen noch testen kannst. Deine verbindliche Anmeldung gilt für das Leistungsangebot gemäß der erfolgten Ausschreibung und der Dir zugehenden Bestätigung durch die Betriebsratstrainer, durch die der Vertrag zustande kommt.

4. Stornierung einer Anmeldung

Falls wider Erwarten aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen ein Teilnehmer an einer Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist der Betriebsrat i. d. R. nach § 37 Abs. 6 BetrVG berechtigt (nach Betriebsratsbeschluss), ein anderes Betriebsratsmitglied zu entsenden. Solltest Du gezwungen sein, Deine Teilnahme zu stornieren, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Bitte beachte, dass eine kostenfreie Stornierung nur bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich ist. Bei einer Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Veranstaltungsgebühr an. Bei einer Stornierung ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird die Veranstaltungsgebühr zu 100 % berechnet. Unabhängig davon musst Du bei einer Stornierung mit Stornokosten seitens des Hotels rechnen.

5. Veranstaltungsabsage/
Vorbehalt

Die Betriebsratstrainer behalten sich vor, notwendige organisatorische und/oder inhaltliche Änderungen vor und während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit das grundsätzliche Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich geändert wird. Die Betriebsratstrainer behalten sich des Weiteren vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls eine vom Veranstaltungskonzept abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann oder die Veranstaltung ausfallen muss, z. B. wegen Krankheit des Referenten bzw. aus Gründen, die nicht durch die Betriebsratstrainer beeinflussbar sind, z. B. wegen höherer Gewalt. In einem solchen Fall werden die Betriebsratstrainer versuchen, Euch einen Ersatztermin anzubieten, sofern dies möglich ist und Du als Kunde damit einverstanden bist. Geringfügige Änderungen sowie die Benennung von Ersatzreferenten und Wechsel des Seminarhotels behalten wir uns vor. Haftungs- und/oder Schadensersatzansprüche für die vorgenannten Fälle sind ausgeschlossen. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden bei einem Rücktritt seitens der Betriebsratstrainer gutgeschrieben oder erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Betriebsratstrainer sind dagegen ausgeschlossen.

6. Haftung/Unfälle

Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeit besteht für die Teilnehmer grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Dieser Schutz besteht nicht während des freiwilligen Rahmenprogramms bzw. in der seminarfreien Zeit.

Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit hafteN die Betriebsratstrainer für sich, für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, für alle sonstigen Schäden jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Datenschutz

Die Betriebsratstrainer setzen sich für den größtmöglichen Schutz Deiner Daten im Rahmen der bestehenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ein und verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung dieser Daten. Sofern personenbezogene Daten zur Auftragsverarbeitung an Unternehmen, die mit uns zusammenarbeiten, weitergegeben werden (z. B. Hotel) wird dem beauftragten Unternehmen jegliche Speicherung und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als dem Vertragszweck untersagt.

8. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Betriebsratstrainer sind nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9. Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand bestimmt sich nach dem Sitz der Betriebsratstrainer.

Stand: April 2021

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